Covid19 - Ticker in unserer Praxis

Notwendige Behandlungen werden durchgeführt!
Die Zahnärzte im Land sind für die Bevölkerung da (cos) „Keine Patientin und kein Patient mit einem zahnmedizinisch
notwendigen Behandlungsbedarf oder im Falle von Schmerzen wird alleine gelassen“,
so lautet die klare und eindeutige Aussage von Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg und Dr. Torsten Tomppert, Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.
Die Zahnärzteschaft in Baden-Württemberg behandelt auch in Zeiten von Corona.

Das badenwürttembergische Gesundheitsministerium hat Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung der Landesregierung erlassen:
Medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen, insbesondere solche zur Vermeidung einer Verschlechterung des Gesundheitszustands im Falle chronischer Zahnerkrankungen, können durchgeführt werden.
Das heißt, Untersuchungen zur Feststellung von z.B. Karies oder Parodontitiserkrankungen und notwendige Behandlungen, wie Füllungstherapie, Parodontalbehandlung etc. dürfen durchgeführt werden.
Die Hygienevorgaben für eine Zahnarztpraxis waren schon immer außerordentlich hoch und entsprechen auch in Corona- Zeiten vollumfänglich den aktuell vorgegebenen Standards.

„Unsere Patientinnen und Patienten brauchen während der Behandlung keine Angst vor Ansteckung zu haben“, bestätigen Dr. Ute Maier und Dr. Torsten Tomppert.
„Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen“. Der Tipp des Informationszentrums Zahngesundheit Baden-Württemberg: Nicht einfach Termine absagen, sondern mit der Zahnärztin
oder dem Zahnarzt sprechen.

 

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